Behandlung von Störungen des Nervensystems mit Auswirkungen auf ihre motorischen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten
Behandlungsangebote:
Die Behandlung ist Zuzahlungspflichtig, falls nicht von Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
"Ein Arzt darf eine notwendige Verordnung Ergotherapie nicht ablehnen! Patienten haben nach §32 SGB V und §2 SGB V Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und notwendige Verordnung. Dazu gehört auch die entsprechende Versorgung mit Heilmitteln (als Heilmittel ist u.a. Ergotherapie gemeint)."
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